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   VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485   

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VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485 (https://dejure.org/2020,19953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485 (https://dejure.org/2020,19953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 14 ZB 19.32485 (https://dejure.org/2020,19953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 S. 4; VwGO § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Erfolglose Rüge von Gehörsverstoß in Asylstreitverfahren

  • rewis.io

    Erfolglose Rüge von Gehörsverstoß in Asylstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17

    Asylverfahren; Einführung von Erkenntnismitteln im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485
    Eine § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG genügende Darlegung einer Gehörsrüge erfordert neben Ausführungen zu den Umständen, aus denen sich das Vorliegen einer Gehörsversagung ergibt, grundsätzlich auch die substantiierte Darlegung, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1985 - 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 m.w.N.; zu den Ausnahmen vgl. VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    So betrifft der gerügte verwaltungsgerichtliche Gehörsverstoß nicht etwa das Gesamtergebnis des Verfahrens, wie es etwa bei einer fehlerhaft ohne mündliche Verhandlung oder bei einer ohne Teilnahmemöglichkeit aller Beteiligten durchgeführten mündlichen Verhandlung oder bei verweigerter Akteneinsicht der Fall sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 4.7.1997 - 13 S 973/97 - ESVGH 47, 275; B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 124a Rn. 114 a.E.).

    Es ist auch weder vorgetragen noch ersichtlich, dass es der Klagepartei objektiv unzumutbar gewesen wäre, binnen der Rechtsmittelfrist Ausführungen darüber zu machen, was sie Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs insoweit vorgetragen hätte (vgl. zu diesem Kriterium VGH BW, B.v. 18.9.2017 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485
    Das gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris Rn. 16).

    Selbst soweit ein Verwaltungsgericht gehalten sein sollte, tatsächlichen oder vermeintlichen Widersprüchen im Sachvortrag von Asylbewerbern durch Nachfragen im Einzelnen nachzugehen, folgen daraus keine weitergehende Anforderungen an eine gerichtliche Hinweispflicht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 a.a.O. Rn. 5).

  • BVerwG, 27.10.2014 - 3 B 40.14

    Vermögenszuordnungsrecht; Veräußerung eines Grundstücks; Erlös; erzielbarer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO wird verletzt, wenn sich ein Gericht einer sachlichen Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten entzieht, indem es etwa überzogene Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens eines Beteiligten stellt (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 3 B 40.14 - LKV 2015, 30 Rn. 4).

    Jedoch liegt auch bei einer mit derart schweren Mängeln behafteten Sachverhaltswürdigung ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO nur bei spezifisch auf das rechtliche Gehör bezogenen Fehlern vor, etwa wenn bei einer Entscheidung ein aktenwidriger Vortrag zugrunde gelegt wird (vgl. BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 30.85 - NJW 1988, 275) oder wenn sich das Gericht einer sachlichen Auseinandersetzung mit entscheidungserheblichem Vorbringen entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 3 B 40.14 u.a. - LKV 2015, 30 Rn. 4).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485
    Zwar kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) darin liegen, dass entscheidungserheblicher Vortrag von einem Gericht nicht zur Kenntnis genommen wird oder unerwogen bleibt (BVerfG, B.v. 23.1.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - BVerfGE 83, 216/229 f.).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, B.v. 12.10.1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51/61 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grundsätze der Beweiswürdigung in der Regel schon nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2013 - 10 B 19.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Nr. 67 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485
    Ein derartiger Gehörsverstoß ist anzunehmen bei einem offensichtlichen, keiner weiteren Beweiserhebung bedürftigen "zweifelsfreien" Widerspruch zwischen den vom Verwaltungsgericht getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2011 - 10 B 1.11 u.a. - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485
    Das gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485
    Jedoch liegt auch bei einer mit derart schweren Mängeln behafteten Sachverhaltswürdigung ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO nur bei spezifisch auf das rechtliche Gehör bezogenen Fehlern vor, etwa wenn bei einer Entscheidung ein aktenwidriger Vortrag zugrunde gelegt wird (vgl. BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 30.85 - NJW 1988, 275) oder wenn sich das Gericht einer sachlichen Auseinandersetzung mit entscheidungserheblichem Vorbringen entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 3 B 40.14 u.a. - LKV 2015, 30 Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2017 - A 11 S 1740/17

    Rechtsfolgen der Verwendung von nicht in das Verfahren eingeführten

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485
    Insbesondere ist der gerügte verwaltungsgerichtliche Gehörsverstoß nicht vergleichbar mit Fällen, in denen eine Schlussentscheidung vollständig auf zuvor nicht in das Verfahren einbezogene gerichtliche Entscheidungen und die in diesen genannten Erkenntnismittel gestützt wird und es der Klagepartei dann nicht zumutbar wäre, sich innerhalb der Rechtsmittelfrist von allen herangezogenen Gerichtsentscheidungen Kenntnis zu verschaffen, diese "durchzuarbeiten" und sich mit ihnen in der Antragsbegründung auseinanderzusetzen (vgl. VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - DVBl 2017, 1379 Rn. 8).
  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

  • BVerwG, 01.10.1993 - 6 P 7.91

    Auseinandersetzung mit dem entscheidungserheblichen Vortrag eines

  • VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771

    Konversion eines Iraners zum Christentum - Überraschungsentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 13 S 973/97

    Zulassung der Beschwerde: verweigerte Akteneinsicht - Gehörsrüge - Umfang der

  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912

    Informelle Anhörung von Geistlichen im Asylprozess

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